Kurt Dutz: Recht im Griechenland der Antike 

13. Fazit

Es kann wohl kein Zweifel daran bestehen, dass sich ein so komplexes Thema wie dieses, in der geforderten Kürze nicht vollständig darlegen lässt. Vieles konnte nur oberflächlich angesprochen werden, einiges wurde ganz ausgelassen. So z.B. Vertragsrecht, Darlehen, Pfandrecht etc..

Abschließend würde ich jedoch sagen, dass man das athenische Recht in seinen grundsätzlichen Zügen wahrscheinlich als repräsentativ ansehen darf. Also immer dann wenn es um Dinge geht deren Wurzeln tiefer in die Vergangenheit, die ja eine allen Griechen gemeinsame ist - mit für alle mehr oder minder ähnlichen Konflikten, reichen (z.B. Personen- und Erbrecht, Kapitalverbrechen) und dass es dort wo es um die typisch athenische politische und wirtschaftliche Entwicklung geht(z.B. Prozessrecht, Verfassung), eben typisch athenisch ist (und sein muss).



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