4. Frühe Entwicklungsstufen des athenischen Rechts
4.1 Drakon
Unter Drakon - dessen tatsächliche Existenz nicht verbürgt ist - wird geltendes Recht erstmals aufgeschrieben und veröffentlicht, also eine gewisse Rechtssicherheit hergestellt. Sehr differenziert scheint dieses Recht allerdings nicht gewesen sein. Das Strafmaß war - von Mundraub und Faulheit an aufwärts - durchweg einheitlich: Für schuldig Befundene wurden kurzerhand ins Jenseits befördert. Es heißt Drakon habe die Todesstrafe als angemessene Ahndung derartiger Delikte angesehen und für alle schlimmeren sei ihm keine härtere Strafe mehr eingefallen, deshalb müssten alle Verbrechen gleich gesühnt werden.4.2 Solon
Die zweite Stufe der athenischen Rechtsentwicklung bilden die solonischen Reformen: Die "drakonischen" Strafen werden - weil inzwischen, außer im Fall von Mord und Totschlag, als zu streng empfunden -abgeschafft.Die wesentlichen Punkte der Reformen waren aber:
Vor allem Anderen scheint Solon daran gelegen gewesen zu sein, die ökonomische Lage der Stadt zu verbessern, indem er Handel und Handwerk förderte ("Berufsausbildungsgesetz") und ferner bemüht war, die athenische Wirtschaft auf die Produktion exportierbarer Güter umzustellen (Olivenoel, Wein, Keramik). Es gelang ihm jedoch nicht, die permanent schwelenden Interessenkonflikte zwischen den gentilizistisch organisierten Phylen zu beseitigen.Die Lastenabschüttelung (seisachteia =Aufhebung der Schuldknechtschaft); die "Währungsreform" (de facto Abwertung der athenischen Währung gegenüber anderen und infolgedessen Verbesserung der Exportchancen athenischer Produkte.) sowie die eigentliche Verfassungsreform, nach der die politischen Rechte und der Zugang zu Ämtern nun nicht mehr vom Her- sondern vom Einkommen abhing, was die Vormachtstellung des Adels wenn nicht beseitigte, so doch deutlich einschränkte (Einsetzung des Rates der Vierhundert - Einführung der Popularklage).