Kurt Dutz: Recht im Griechenland der Antike 

6. Das Recht Athens im 4.Jhd.

Hier wird deutlich, was am athenischen Recht sicherlich NICHT repräsentativ ist. So ein Recht muss man sich eben auch leisten können!

Die Athener konnten das - aufgrund der dominierenden Stellung die sie errungen hatten - und jene, die sich so eine schöne Verfassung selbst nicht leisten konnten, durften sie immerhin (mit)finanzieren.

Wie dem auch sei, Athen befand sich auf dem Wege zur Demokratie, einer Demokratie wie es sie - sieht man von der Rechtlosigkeit der Frauen und Sklaven einmal ab, ähnlich radikal nie wieder gegeben hat.

Allerdings war die Verfassungsstruktur des 5 Jhd. radikaler als die des 4. Jhd. Nach dem verlorenen peloponnesischen Krieg ging man zu der im Folgenden beschriebenen gemäßigteren Form über.



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