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ehe ich noch brechen muss

Eigentlich sollte hier jetzt direkt die Story vom Zahnarztbesuch auf Sozialschein folgen, aber dann kam eine Warensendung und wir packten, nachdem ich mit einiger Mühe den erforderlichen Nachnahmebetrag zusammengekratzt hatte, das Zeug aus und fanden beim Verpackungsmaterial 'ne Zeitungsseite mit 'nem Artikel über Hillu Schröder, woraufhin gleich 'ne Diskussion darüber entbrannte, ob dieser Schröder (also der Gerhard), als mehrfach Meineidiger überhaupt noch wählbar sei.

Deswegen erstmal was zum Thema Ehe. Zur Ehe als solcher kann man ja stehen wie man will, was ich aber so fürchterlich daran finde, ist die Tatsache, dass man sich da - gegenseitig - was verspricht, das man in vielen Fällen anscheinend von vornherein nicht zu halten gedenkt, dessen Sinn man garnicht erfasst - erfassen will. Ich meine, streng genommen müsste jeder der die Scheidung einreicht ja wegen Meineides verklagt werden. Ich frage mich warum die Leute überhaupt noch dieses Spiel mitspielen, wegen der Kinder kanns ja nun wirklich nicht sein, bei der Menge an sogenannten "Scheidungswaisen" in diesem Land. Bleiben also nur noch finanzielle Vorteile, die werden aber auch immer geringer und im Falle einer Scheidung wandeln sie sich zumindest für einen der Beteiligten in das genaue Gegenteil.

Ich spreche hier nicht so Sachen wie das versprechen ewiger Liebe oder (sexueller) Treue, das ist ja klar, dass man Empfindungen und Gefühle nicht versprechen kann, aber eine Partnerschaft (oder besser: Handlungen) kann man versprechen, sich quasi zur Zusammenarbeit, zum Zusammenwirken zu vereinigen, zur gegenseitigen Unterstützung, um sich gemeinsam durchs Leben zu bewegen, jemanden zu haben der einem Zuflucht bietet und dem man Zuflucht ist und so weiter und in DIESER Hinsicht kann man auch Treue geloben, OHNE vorsätzlich einen Meineid zu leisten. Dieses Versprechen könnte man sogar mehr als einer Person gegenüber abgeben, ein Beispiel dafür ist die - innerlich ernstgemeinte - Übernahme einer Patenschaft, oder auch eine Adoption. In all diesen Fällen geht man eine Bindung von im Grunde genommen unbegrenzter Dauer ein, übernimmt (Mit)Verantwortung für einen anderen Menschen. Naja das war's eben, was ich meinte damit, dass so'n Typ wie der Schröder, der eigentlich längst wissen müsste, was er da macht, der dreimal ein Versprechen von so grundlegender Bedeutsamkeit gebrochen hat, im Grunde nicht mehr wählbar ist.

Klar ist natürlich, dass man sich so ein Versprechen auch ohne Standesamt oder Kirche und den ganzen Popanz geben könnte, das genauso bindend wäre. Was mich angeht, so gab ich ein solches meiner jetzigen Gattin bereits etliche Jahre bevor wir auf dem Standesamt landeten in einer Schifferkneipe am Landwehrkanal und genau DIESES Versprechen ist es, an welches ich mich gebunden fühle, als das Ältere nämlich. Die offizielle Eheschließung war nur noch eine formale Frage, wegen der Rechte des Vaters dem Kind gegenüber - Unsere Tochter war zu dem Zeitpunkt ja bereits so gut wie geboren-, wobei ein wesentlicher Gedanke der war, dass, sollte der Gattin als lediger Mutter irgendetwas zustoßen, das Kind unter Vormundschaft gestellt würde, selbst dann, wenn wir immer zusammenlebten. So gesehen galt dieses zweite Versprechen ohnehin mehr dem Kind als der Gattin, an die ich mich ja längst gebunden hatte.

Ich will hier keineswegs alle Leute anprangern, die in Scheidung leben; was mich aber bedenklich stimmt, ist die Leichtfertigkeit mit der heutzutage sowohl geheiratet als auch geschieden wird. Von den Folgen für die Kinder, die dabei IMMER auf der Strecke bleiben will ich gar nicht erst reden.

Ein Tip für (noch) Unverheiratete: Fragt Euch ernsthaft WAS Ihr da macht und WAS Euch Euer Gegenüber wirklich bedeutet, ehe Ihr das Aufgebot bestellt ..=;)

Da fällt mir ein: wieso ist Bigamie grundsätzlich strafbar, selbst wenn der Bigamist sich in allen seinen Beziehungen als treuer Partner erweist, während so ein meineidiger Scheidungsrekordler seinen Freispruch von vornherein in der Tasche trägt?
Verrückt, diese Welt. Anscheinend muss der Begriff des Ehebruchs dringendst neu durchdacht werden. Die Ehe bricht nicht, wer "fremdgeht", sondern wer seinen Partner vorsätzlich betrügt, indem er ihm falsche Versprechungen macht ...

Vom GV, jedenfalls war bei der ganzen Prozedur der Eheschließung in meinem Fall nie und nirgends die Rede =:))))

so - ab die Post

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